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Steuern auf ETFs, Aktien und Zinsen: Was du wissen musst (und was dich Geld kostet, wenn nicht)

Abgeltungssteuer, Sparerpauschbetrag, Vorabpauschale, Teilfreistellung — klingt komplex, ist es nicht. Ich erkläre alles, was du als Privatanleger in Deutschland brauchst.

28. Januar 20266 min read

264€ pro Jahr — so viel verschenkst du ohne Freistellungsauftrag

Das ist die erste Zahl, die du dir merken solltest: Wer keinen Freistellungsauftrag einrichtet, zahlt ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern — obwohl die ersten 1.000€ steuerfrei wären. 1.000€ × 26,4% = 264€. Geschenkt ans Finanzamt. Weil du 2 Minuten Online-Formular nicht gemacht hast.

Steuern sind nicht sexy. Aber jeder Euro, den du unnötig an Steuern zahlst, ist ein Euro, der nicht für dich arbeitet. Und über 30 Jahre mit Zinseszins werden aus 264€ pro Jahr mehrere tausend Euro. Also: einmal durchlesen, einmal einrichten, für immer profitieren.

Die Abgeltungssteuer: Das Grundprinzip

Seit 2009 werden in Deutschland alle Kapitalerträge pauschal besteuert. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne — alles gleich.

SteuerartSatz
Abgeltungssteuer25,00%
+ Solidaritätszuschlag1,375%
Summe ohne Kirchensteuer26,375%
+ Kirchensteuer (falls)~1,5–1,6%
Summe mit Kirchensteuer~27,8–28,0%

In der Praxis rechne ich mit 26,4% (ohne Kirchensteuer) oder ~28% (mit).

Kapitalertragssteuer-Rechner

Berechne, was nach Steuern von deinem Gewinn übrig bleibt.

Gewinn / Ertrag5.000 €
4.341 € netto
659 € Steuer
Teilfreistellung (30%)1.500 €
Sparerpauschbetrag1.000 €
Steuerpflichtiger Betrag2.500 €
Effektiver Steuersatz13.2%
Dein Netto4.341 €

Wenn dein Depot bei einem deutschen Broker liegt, kümmert sich die Bank automatisch um den Abzug. Du musst nichts in der Steuererklärung angeben — kannst es aber freiwillig tun, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt (Günstigerprüfung).

Der Sparerpauschbetrag: Dein Freibetrag

SinglesPaare
Sparerpauschbetrag1.000€2.000€

Bis zu dieser Grenze: 0% Steuern auf Kapitalerträge. Darüber: volle Abgeltungssteuer.

Freistellungsauftrag einrichten. Bei jedem Broker und jeder Bank, wo du Erträge hast. Online, dauert 2 Minuten. Bei mehreren Banken den Betrag aufteilen — die Summe darf 1.000€ (Singles) / 2.000€ (Paare) nicht überschreiten.

Konkretes Beispiel: Du hast ein Depot bei Trade Republic (erwartete Erträge: ~600€) und ein Tagesgeldkonto bei der ING (~300€ Zinsen). Freistellungsauftrag: 650€ bei TR, 350€ bei ING. Gesamte Erträge: 900€ → unter dem Pauschbetrag → 0€ Steuern.

ETF-Steuern: Teilfreistellung und Vorabpauschale

Hier wird es ETF-spezifisch, und hier lohnt es sich, die Details zu kennen.

Teilfreistellung: 30% geschenkt

Aktien-ETFs (mindestens 51% Aktienanteil — fast alle Standard-ETFs) profitieren von der Teilfreistellung: 30% der Erträge sind steuerfrei. Die Steuer wird nur auf 70% des Gewinns berechnet.

Ohne TeilfreistellungMit Teilfreistellung
1.000€ Gewinn264€ Steuer185€ Steuer
Effektiver Steuersatz26,4%18,5%

Das passiert automatisch. Du musst nichts beantragen. Es gilt für Kursgewinne, Dividenden und die Vorabpauschale gleichermaßen.

Vorabpauschale: Steuern auf thesaurierende ETFs

Thesaurierende ETFs schütten nichts aus — Dividenden werden reinvestiert. Damit der Staat trotzdem jährlich kassiert, gibt es die Vorabpauschale: eine fiktive Mindestrendite, auf die Steuern fällig werden.

Berechnung 2026 (Basiszins: 3,20%, Quelle: BMF-Schreiben vom 13.01.2026):

  1. Basisertrag = ETF-Wert am Jahresanfang × 3,20% × 0,7
  2. Vorabpauschale = Basisertrag (max. tatsächlicher Wertzuwachs)
  3. Nach Teilfreistellung: × 0,7
  4. Steuer: × 26,375%

Rechenbeispiel: 50.000€ im thesaurierenden Aktien-ETF, 10% Wertsteigerung im Jahr.

  1. Basisertrag: 50.000€ × 3,20% × 0,7 = 1.120€
  2. Vorabpauschale: 1.120€ (unter dem Wertzuwachs von 5.000€ ✓)
  3. Nach Teilfreistellung: 1.120€ × 0,7 = 784€
  4. Steuer: 784€ × 26,375% = 206,78€

Diese Steuer wird Anfang 2027 automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht. Achte darauf, dass dort genug Guthaben liegt — sonst muss der Broker ETF-Anteile verkaufen, um die Steuer zu decken.

Beim späteren Verkauf werden bereits gezahlte Vorabpauschalen angerechnet. Du zahlst nicht doppelt.

Einzelaktien und Dividenden

Kursgewinne: Volle Abgeltungssteuer auf den Gewinn. Keine Teilfreistellung wie bei ETFs.

Dividenden: Bei deutschen Aktien automatischer Abzug. Bei ausländischen Aktien wird oft Quellensteuer im Ausland einbehalten (bis 15% wird auf deutsche Steuer angerechnet). Bei höherer Quellensteuer (z.B. 35% Schweiz) musst du die Differenz per Steuererklärung zurückholen — nervig, aber möglich.

Verlustverrechnung: Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Aktiengewinnen verrechenbar. ETF-Verluste können mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden. Nicht aufgebrauchte Verluste werden automatisch ins nächste Jahr vorgetragen.

Steueroptimierung: Was ich mache

1.000€

Sparerpauschbetrag Singles

30%

Teilfreistellung Aktien-ETF

18,5%

Effektiver Steuersatz ETF

1. Freistellungsauftrag voll ausschöpfen. Klingt banal, wird ständig vergessen. Besonders bei mehreren Banken.

2. Thesaurierend vs. ausschüttend bewusst wählen. Solange deine Erträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen, können ausschüttende ETFs sinnvoll sein — die Dividenden nutzen den Freibetrag automatisch. Darüber: thesaurierend, weil die Vorabpauschale in der Regel deutlich niedriger ist als die tatsächlichen Erträge. Steuerstundung = mehr Zinseszins.

3. FIFO-Prinzip kennen. Beim Verkauf gilt: First In, First Out. Die ältesten Anteile werden zuerst verkauft — und die haben den höchsten Gewinn. Taktik: Anteile bei verschiedenen Brokern verwahren, um gezielt neuere (gewinnschwächere) Anteile verkaufen zu können.

4. Günstigerprüfung nutzen. Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt (zu versteuerndes Jahreseinkommen unter ca. 18.000€ für Singles) — Steuererklärung machen und Günstigerprüfung beantragen. Relevant für Studenten, Geringverdiener, manche Rentner.

5. NV-Bescheinigung. Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348€)? Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Dann wird gar keine Abgeltungssteuer einbehalten. Ideal für Kinder mit eigenem Depot oder Studenten.

Krypto: Der Sonderfall

Kryptowährungen werden steuerlich komplett anders behandelt:

  • Haltedauer über 1 Jahr: Gewinn ist komplett steuerfrei — egal wie hoch
  • Haltedauer unter 1 Jahr: Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (bis zu 45%), nicht mit der Abgeltungssteuer
  • Freigrenze: 1.000€ pro Jahr. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig (nicht nur der Überschuss — es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag)

Ab 2026 greift die DAC8-Richtlinie: Krypto-Plattformen melden automatisch an die Steuerbehörden. Saubere Dokumentation ist keine Option mehr, sondern Pflicht.

Die häufigsten Fehler

  1. Kein Freistellungsauftrag. Siehe oben: 264€ pro Jahr verschenkt.
  2. Freistellungsauftrag nicht aktualisiert. Heirat, neues Depot, Kontowechsel — Aufträge regelmäßig prüfen.
  3. Kein Guthaben für Vorabpauschale. Im Januar wird abgebucht. Wenn nichts auf dem Verrechnungskonto liegt, verkauft der Broker Anteile.
  4. Quellensteuer bei ausländischen Aktien ignorieren. Schweiz, Frankreich, Norwegen — da geht Geld verloren, wenn du die Rückforderung nicht über die Steuererklärung machst.

Quellen

  • Bundesfinanzministerium: Basiszins zur Vorabpauschale 2026 — 3,20% (BMF-Schreiben vom 13.01.2026)
  • Investmentsteuergesetz (InvStG): §20 Teilfreistellung, §18 Vorabpauschale
  • Grundfreibetrag 2026: 12.348€ (Steueränderungsgesetz 2026)
  • Wachstumschancengesetz: Krypto-Freigrenze 1.000€ seit 2024

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei individuellen Fragen wende dich an einen Steuerberater.